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   VG Ansbach, 12.09.2022 - AN 3 K 20.02877   

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VG Ansbach, 12.09.2022 - AN 3 K 20.02877 (https://dejure.org/2022,27033)
VG Ansbach, Entscheidung vom 12.09.2022 - AN 3 K 20.02877 (https://dejure.org/2022,27033)
VG Ansbach, Entscheidung vom 12. September 2022 - AN 3 K 20.02877 (https://dejure.org/2022,27033)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 3 Abs. 1; BayVwVfG Art. 25 Abs. 1; BayVwVfG Art. 32 Abs. 1
    Eigenheimzulage, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (verneint)

  • rewis.io

    Eigenheimzulage, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (verneint)

 
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  • VGH Bayern, 21.12.2021 - 12 ZB 20.2694

    Gewährung der bayerischen Eigenheimzulage

    Auszug aus VG Ansbach, 12.09.2022 - AN 3 K 20.02877
    Zwar ist nach der obergerichtlichen Rechtsprechung denkbar, dass eine Fristversäumung bei einem Verstoß gegen Auskunfts- und Beratungspflichten im Wege der Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand "geheilt" werden kann (BayVGH, B.v. 21.12.2021 - 12 ZB 20.2694 - juris Rn. 35), eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand setzt aber gemäß Art. 32 Abs. 1 Satz 1 BayVwVfG voraus, dass jemand ohne Verschulden verhindert war, eine gesetzliche Frist einzuhalten.

    Insoweit ist jedoch festzustellen, dass die Auskunfts- und Beratungspflicht nach Art. 25 Abs. 1 Satz 1 BayVwVfG (bzw. Ziffer 9.3 der Eigenheimzulagen-Richtlinie) keine generelle Pflicht dahingehend erfasst, einen Antragsteller ohne gegebenen Anlass über den drohenden Ablauf einer Frist aufgrund fehlender Unterlagen hinzuweisen bzw. die Abgabe entsprechender Unterlagen anzuregen (BayVGH, B.v. 21.12.2021 - 12 ZB 20.2694 - juris Rn. 31).

    Hier obliegt es dem um Auskunft ersuchten Bediensteten, sollten Unterlagen fehlen und der Ablauf einer Frist drohen, dem Antragsteller einen entsprechenden Hinweis zu erteilen und ihn damit bei der fristgerechten Antragstellung zu unterstützen (BayVGH, B.v. 21.12.2021 - 12 ZB 20.2694 - juris Rn. 32, 35).

    Vielmehr geht auch die obergerichtliche Rechtsprechung davon aus, dass eine Beratungspflicht - auch bei einer "Förderbehörde" - nur bei einem erkennbaren Anlass besteht (BayVGH, B.v. 21.12.2021 - 12 ZB 20.2694 - juris Rn. 31).

  • VGH Bayern, 11.10.2019 - 22 B 19.840

    Rücknahme eines Zuwendungsbescheides ("10.000-Häuser-Programm")

    Auszug aus VG Ansbach, 12.09.2022 - AN 3 K 20.02877
    Für die gerichtliche Prüfung einer Förderung ist entscheidend, wie die Behörde des zuständigen Rechtsträgers die Verwaltungsvorschrift im maßgeblichen Zeitpunkt in ständiger Praxis gehandhabt hat und in welchem Umfang sie infolgedessen durch den Gleichheitssatz gebunden ist (vgl. BayVGH, U.v. 11.10.2019 - 22 B 19.840 - BayVBl 2020, 365 - juris Rn. 26; U.v. 28.10.1999 - 19 B 96.3964 - juris Rn. 59; VG München, U.v. 19.11.2009 - M 15 K 07.5555 - juris Rn. 30).

    Ein Anspruch auf die Förderung besteht im Einzelfall über den Grundsatz der Selbstbindung der Verwaltung und den Gleichheitssatz dann, wenn die in den Richtlinien dargelegten Fördervoraussetzungen vorliegen und vergleichbare Anträge in ständiger Förderpraxis des Beklagten auch positiv verbeschieden werden (BayVGH, U.v. 11.10.2019 - 22 B 19.840 - BayVBl 2020, 365 - juris Rn. 26; vgl. auch ausführlich VG Würzburg, U.v. 25.5.2020 - W 8 K 19.1546 - juris sowie B.v. 18.6.2020 - W 8 E 20.736 - juris).

    Das Gericht hat nicht die Befugnis zu einer eigenständigen oder gar erweiternden Auslegung der Richtlinien (vgl. SaarlOVG, B.v. 28.5.2018 - 2 A 480/17 - juris; OVG SH, U.v. 17.5.2018 - 3 LB 5/15 - juris; OVG NRW, B.v. 29.5.2017 - 4 A 516/15 - juris; HessVGH, U.v. 10 A 1481/11 - juris; BayVGH, U.v. 11.10.2019 - 22 B 19.840 - juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2017 - 4 A 516/15

    Auslegung von ermessenslenkenden Verwaltungsvorschriften (hier: Bestimmungen des

    Auszug aus VG Ansbach, 12.09.2022 - AN 3 K 20.02877
    Das Gericht hat nicht die Befugnis zu einer eigenständigen oder gar erweiternden Auslegung der Richtlinien (vgl. SaarlOVG, B.v. 28.5.2018 - 2 A 480/17 - juris; OVG SH, U.v. 17.5.2018 - 3 LB 5/15 - juris; OVG NRW, B.v. 29.5.2017 - 4 A 516/15 - juris; HessVGH, U.v. 10 A 1481/11 - juris; BayVGH, U.v. 11.10.2019 - 22 B 19.840 - juris).

    Ein derartiger atypischer Fall ist dann gegeben, wenn der konkrete Sachverhalt außergewöhnliche Umstände aufweist, deren Besonderheiten von der ermessenslenkenden Vorschrift nicht hinreichend erfasst und von solchem Gewicht sind, dass sie eine von der im Regelfall vorgesehenen Rechtsfolge abweichende Behandlung gebieten (OVG NRW, B.v. 29.5.2017 - 4 A 516/15 - juris).

  • VGH Bayern, 18.05.2020 - 6 ZB 20.438

    Zuwendung nach Sportförderrichtlinie

    Auszug aus VG Ansbach, 12.09.2022 - AN 3 K 20.02877
    Dabei dürfen solche Richtlinien nicht - wie Gesetze oder Verordnungen - gerichtlich ausgelegt werden, sondern sie dienen nur dazu, eine dem Gleichheitsgrundsatz entsprechende Ermessensausübung der Behörde zu gewährleisten (BayVGH, B.v. 18.5.2020 - 6 ZB 20.438 - juris).

    Dem materiellen Recht folgend, das hier vor allem durch die Förderrichtlinien und deren Anwendung durch den Beklagten in ständiger Praxis vorgegeben wird, ist vielmehr auf den Zeitpunkt der Entscheidung der Förderbehörde abzustellen (BayVGH, B.v. 18.5.2020 - 6 ZB 20.438 - juris m.w.N.).

  • VG Würzburg, 14.12.2020 - W 8 K 20.862

    Erfolglose Klage auf Gewährung der Eigenheimzulage

    Auszug aus VG Ansbach, 12.09.2022 - AN 3 K 20.02877
    Spielraum für die Berücksichtigung der Besonderheiten atypischer Fälle muss bleiben (VG Würzburg, U.v. 14.12.2020 - W 8 K 20.862 - juris Rn. 25 m.w.N.).

    Diese Verwaltungspraxis, die gerichtsbekannt aus diversen Verfahren der Kammer, aber auch aus Verfahren anderer Gerichte (BayVGH, B.v. 19.5.2021 - 12 ZB 21.430 - juris Rn. 12; B.v. 23.6.2021 - 12 ZB 21.1284 - juris Rn. 10 sowie beispielsweise VG Würzburg, U.v. 14.12.2020 - W 8 K 20.862 - juris; U.v. 29.10.2021 - W 10 K 21.632 - juris; VG Regensburg, U.v. 18.3.2021 - RO 7 K 20.5 - juris) ist, erweist sich auch nicht als willkürliche Regelung, die ihrerseits dem Gleichheitssatz widerspricht.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2004 - 13 A 4479/02

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verschulden der Behörde für die

    Auszug aus VG Ansbach, 12.09.2022 - AN 3 K 20.02877
    Andererseits kann nach der Rechtsprechung eine Behörde entsprechend dem Gebot eines fairen Verhaltens aus eigenen oder ihr zuzurechnenden Fehlern, Unklarheiten oder Versäumnissen keine Verfahrensnachteile für den Antragsteller ableiten (Kallerhoff/Stamm in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG § 32 Rn. 13, 15; OVG NRW, B.v. 29.9.2004 - 13 A 4479/02 - juris Rn. 20ff.).
  • VGH Bayern, 26.06.2020 - 12 ZB 20.978

    Vertretungszwang der Behörden vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof

    Auszug aus VG Ansbach, 12.09.2022 - AN 3 K 20.02877
    Eine Wiedereinsetzung ist also auch zu versagen, wenn das Verschulden des Betroffenen mitursächlich dafür blieb, dass die Frist versäumt worden ist (BayVGH, B.v. 26.6.2020 - 12 ZB 20.978 - juris Rn. 18 m.w.N. = BayVBl 2020, 746; Michler in: BeckOK VwVfG/ VwVfG § 32 Rn. 10.4).
  • BVerwG, 26.04.1979 - 3 C 111.79

    Subventionsrichtlinie langfristige Verpachtung - Art. 20 Abs. 3 GG, ausreichende

    Auszug aus VG Ansbach, 12.09.2022 - AN 3 K 20.02877
    Eine Überprüfung hat sich darauf zu beschränken, ob aufgrund der einschlägigen Förderrichtlinien überhaupt eine Verteilung öffentlicher Mittel vorgenommen werden kann (Vorbehalt des Gesetzes) und bejahendenfalls, ob bei Anwendung der Richtlinien in Einzelfällen, in denen die begehrte Leistung versagt worden ist, der Gleichheitssatz (Art. 3 GG) verletzt oder der Rahmen, der durch die gesetzliche Zweckbestimmung gezogen ist, nicht beachtet worden ist (vgl. BVerwG, U.v. 26.4.1979 - 3 C 111/79 - BVerwGE 58, 45).
  • OVG Saarland, 28.05.2018 - 2 A 480/17

    Keine gemeindliche Subvention im Fassadensanierungsprogramm bei Schwarzarbeit

    Auszug aus VG Ansbach, 12.09.2022 - AN 3 K 20.02877
    Das Gericht hat nicht die Befugnis zu einer eigenständigen oder gar erweiternden Auslegung der Richtlinien (vgl. SaarlOVG, B.v. 28.5.2018 - 2 A 480/17 - juris; OVG SH, U.v. 17.5.2018 - 3 LB 5/15 - juris; OVG NRW, B.v. 29.5.2017 - 4 A 516/15 - juris; HessVGH, U.v. 10 A 1481/11 - juris; BayVGH, U.v. 11.10.2019 - 22 B 19.840 - juris).
  • VGH Hessen, 28.06.2012 - 10 A 1481/11

    Förderung von großen Solarkollektoranlagen auf Gewerbeimmobilie

    Auszug aus VG Ansbach, 12.09.2022 - AN 3 K 20.02877
    Das Gericht hat nicht die Befugnis zu einer eigenständigen oder gar erweiternden Auslegung der Richtlinien (vgl. SaarlOVG, B.v. 28.5.2018 - 2 A 480/17 - juris; OVG SH, U.v. 17.5.2018 - 3 LB 5/15 - juris; OVG NRW, B.v. 29.5.2017 - 4 A 516/15 - juris; HessVGH, U.v. 10 A 1481/11 - juris; BayVGH, U.v. 11.10.2019 - 22 B 19.840 - juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.05.2018 - 3 LB 5/15

    Einstufung als Großunternehmen für die Bewilligung einer Zuwendung nach den

  • VG Würzburg, 25.05.2020 - W 8 K 19.1546

    Förderung aus dem Förderprogramm Digitalbonus Bayern

  • VGH Bayern, 17.11.2010 - 4 ZB 10.1689

    Zuwendung (staatliche Förderung); Rücknahme; Rückforderung;

  • VGH Bayern, 10.12.2015 - 4 BV 15.1830

    Rückforderung einer staatlichen Zuwendung

  • VG Würzburg, 18.06.2020 - W 8 E 20.736

    Förderung für jährliche mehrtägige Musikveranstaltung

  • VG München, 19.11.2009 - M 15 K 07.5555

    Zuwendungen aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF); Projektförderung im Wege der

  • VGH Bayern, 19.05.2021 - 12 ZB 21.430

    Erfolgloser Zulassungsantrag: Eigenheimzulage

  • VGH Bayern, 29.10.1999 - 19 B 96.3964
  • VGH Bayern, 23.06.2021 - 12 ZB 21.1284

    Gewährung der Eigenheimzulage - Verwaltungspraxis

  • VG Regensburg, 18.03.2021 - RO 7 K 20.5

    Klage auf Bewilligung einer Eigenheimzulage (ohne Erfolg), Antragsfrist ab

  • VG Würzburg, 29.10.2021 - W 10 K 21.632

    Begehrte Förderung, bayerische Eigenheimzulage, verspätete Antragstellung,

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